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Fürsorge

VORSORGE

Bestattungs­vorsorge in Bremen

Eine Bestattungsvorsorge kann für Sie selbst aber auch für Ihre Angehörigen eine große Entlastung sein. Damit das bestmöglich gelingt, sollten Sie vor Abschluss eines Vorsorge­vertrages zwei Dinge tun: mit Angehörigen oder Vertrauten über Ihre Pläne sprechen – und sich von einem erfahrenen Bestatter persönlich beraten lassen. Wir vom Beerdigungs-Institut Tielitz informieren Sie zu allen Details rund um eine Bestattung und überlegen gemeinsam mit Ihnen, wie sich Ihre Wünsche am besten umsetzen lassen – und zu welchen Kosten.

Gerne können Sie Angehörige zur Vorsorge­beratung mitbringen oder wir halten mit Ihnen erste Ideen fest und Sie sprechen zu Hause noch einmal in Ruhe miteinander. Wichtig ist für uns, dass Sie sich mit allen Entscheidungen rundum wohlfühlen, bevor Sie Ihre Bestattungs­vorsorge bei uns unterzeichnen. Übrigens können Sie Ihre Vorsorge auch dann mit uns vereinbaren, wenn Sie nicht in Bremen wohnen oder wenn Sie hier wohnen, aber an einem anderen Ort bestattet werden möchten.

GUTE GRÜNDE

Gute Gründe für eine Bestattungs­vorsorge

  • Angehörige haben in der schweren Zeit der Trauer Gewissheit über Ihre Bestattungswünsche
  • Sie selbst können sicher sein, dass Ihre persönlichen Bestattungswünsche vom Bestatter Ihres Vertrauens umgesetzt werden
  • Die Finanzierung Ihrer Bestattung ist frühzeitig gesichert – und das hierfür vorgesehene Geld kann nicht zweck­entfremdet werden
BESTATTUNGSWÜNSCHE

Was kann man in einer Bestattungs­vorsorge festlegen?

Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge bis ins Detail gehen oder nur die Rahmen­bedingungen vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Nachfolgend einige Beispiele für Punkte, die Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge vertraglich regeln können:

  • Art der Bestattung / Beisetzung
  • Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
  • Ort und Art der Trauerfeier
  • Musik für die Trauerfeier
  • Sarg- oder Urnenmodell
  • Blumenschmuck
  • Layout und Inhalt der Trauer­briefe bzw. der Zeitungs­anzeige
  • Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
  • Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
  • Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags
Sicherheit

BESTATTUNGSKOSTEN

Finanzielle Absicherung Ihrer Bestattung

Für die finanzielle Absicherung Ihrer eigenen Bestattung stehen Ihnen grundsätzlich zwei Modelle zur Verfügung: Ein zweck­gebundenes Treuhand­konto, etwa bei der Deutschen Bestattungs­vorsorge Treuhand AG, oder aber eine Sterbegeld­versicherung, wie sie das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur anbietet. In beiden Fällen gilt: Das eingezahlte Geld kann ausschließlich für die Finanzierung der Bestattung verwendet werden. So bleibt es Ihnen auch dann erhalten, wenn Sie einmal Sozial­leistungen beantragen sollten. Im persönlichen Gespräch beraten wir Sie ausführlich zu beiden Finanzierungs­möglich­keiten und schauen, welches Modell für Sie besser geeignet ist.

Anfrage

BESTATTUNGSWÜNSCHE

Vorsorge-Formular

Unser Online-Vorsorge­formular gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche Art von Bestattungs­wünschen Sie vertraglich festhalten können. Drucken Sie Ihre Antworten für die eigenen Unterlagen aus – oder senden Sie das Formular direkt an uns, damit wir uns auf ein persönliches Beratungs­gespräch mit Ihnen vorbereiten können.

Schritt 1 von 5
Ruhestätte
Bestattungsart:
Beisetzung Friedhof:
Grabstelle vorhanden:
Alternative Beisetzungsorte:
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Ihre Rechte

TESTAMENT, ERBRECHT & CO.

Letzter Wille

Bitte beachten Sie: Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Website lediglich allgemeine Informationen finden. Diese Informationen können weder eine Rechts­beratung ersetzen noch berück­sichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegeben­heiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechts­beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechts­anwalt oder Notar.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglich­keiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schriftlich auf Papier nieder­ge­schrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­verständ­lich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erben­reihen­folge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinn­gemein­schaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nach­kommen des Erb­lassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorge­vollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellver­tretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzu­schließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­voll­macht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte, insbesondere Bank­geschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­voll­macht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Patienten­verfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­voll­macht verbunden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Weitere Informationen rund um Ihre Rechte am Lebensende finden Sie beim zuständigen Bundes­ministerium der Justiz:

Antworten

FRAGEN & ANTWORTEN

Häufig gestellte Fragen zur Bestattungs­vorsorge

Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner eigenen Beerdigung – wie kann ich das festlegen?

Wenn Sie besondere Wünsche für die eigene Bestattung haben, sollten Sie grund­sätzlich früh­zeitig mit Ihren Ange­hörigen darüber reden. Zudem empfiehlt sich eine Bestattungs­vorsorge. Mit Ihrem persön­lichen Vorsorge­berater vom Beerdigungs-Institut Tielitz können Sie Ihre Ideen zu Abschied­nahme und Beer­digung besprechen und dann sämtliche Details vertraglich mit ihm fest­legen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestattung alles nach Ihren Wünschen ausführen. Gerade bei ganz persön­lichen Wünschen ist eine Bestattungs­vorsorge ratsam, damit es unter den Hinter­bliebenen nicht zu Unstimmig­keiten kommt, welche Form der Verab­schiedung Ihnen am ehesten gerecht wird.

Was ist eine Bestattungs­vorsorge und welche Vorteile bringt sie mir?

In einer Bestattungs­vorsorge legen Sie vertraglich die Rahmen­bedin­gungen und die Details für die eigene Trauer­feier und Bei­setzung fest. So ent­scheiden Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge darüber, ob Sie eine Erd­bestattung oder eine Feuer­bestattung wünschen, an welchem Ort Sie beige­setzt werden möchten, wie Sarg oder Urne beschaffen sein sollen oder welche Musik bei der Trauer­feier gespielt werden soll. Durch Ihre Bestattungs­vorsorge wissen Sie, dass später Ihren persön­lichen Wünschen ent­sprochen wird. Zugleich entlasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Ent­scheidungen treffen muss. Eine Bestattungs­vorsorge entlastet Ihre Familie aber nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Über eine Sterbe­geld­versicherung oder ein zweck­gebundenes Treu­hand­konto kann die Finan­zierung der Bestattung vorab gesichert werden. Selbst­verständ­lich beraten wir Sie vom Beerdigungs-Institut Tielitz kostenlos und unver­bind­lich zum Thema Bestattungs­vorsorge. Unser Tipp: Sofern Sie Familie haben, ist es sinn­voll, diese vorab einzu­weihen oder gleich zur Beratung mit­zu­bringen.

Ab welchem Alter ist eine Bestattungs­vorsorge sinnvoll?

Eine Bestattungs­vorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungs­vorsorge ab, um zu verhindern, dass sie im Pflege­fall ihre Erspar­nisse für die eigene Beer­digung einsetzen müssen, bevor sie Leistungen bean­tragen können. Es gibt auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungs­vorsorge aus­ein­ander­setzen. Zum Beispiel Schwer­kranke, die sich durch die gemein­same Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevor­stehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Unfall haben, entscheiden sich für eine Bestattungs­vorsorge, um Partner und Kinder abzusichern. Je nach Lebens­situation und persön­licher Einstellung kann es natür­lich auch viele andere Gründe geben, sich schon früh­zeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorge­vertrag können Sie jederzeit anpassen.

Wie kann ich meine Bestattung finanziell absichern?

Für eine finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung gibt es im Wesent­lichen zwei Mög­lich­keiten – eine Sterbe­geld­versicherung oder ein zweck­ge­bundenes Treu­hand­konto. Beides kann, in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag für eine Bestattung in einem ange­messenen Kosten­rahmen, nicht von Dritten ange­tastet werden. Ihre Beer­digung bleibt also auch dann finanziell abge­sichert, wenn Sie Sozial­leistungen beziehen sollten.

Zählt eine Bestattungs­vorsorge zum Schon­vermögen?

Sie können die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungs­vorsorge in einer Sterbe­geld­versicherung oder auf einem Treu­hand­konto zweck­ge­bunden anlegen. Wenn Sie auf diese Weise sicher­stellen, dass das Geld auch von Ihnen oder Ihrer Familie nicht für andere Zwecke als die Finan­zierung der Bestattung genutzt werden kann, dann ist es zusätzlich zum gesetz­lichen Schon­ver­mögen vor dem Zugriff Dritter sicher. Wichtig ist, dass der Betrag für eine orts­übliche Bestattung ange­messen ist.

Ist eine finanzielle Bestattungs­vorsorge wirklich notwendig?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Bestattungs­wünsche finanziell im Rahmen der Bestattungs­vorsorge abzu­sichern, denn das hierbei zurück­gelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweck­ge­bunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozial­amt. Darüber hinaus schützen Sie durch die finan­zielle Bestattungs­vorsorge Ihre Ange­hörigen vor den Kosten der Beer­digung und können sicher gehen, dass Ihre Wünsche rund um die eigene Beer­digung später auch garantiert umge­setzt werden. Schließlich sind die Kosten für eine Bestattung nicht uner­heblich. Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestatter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Ein­äscherung – für das Krema­torium. Hinzu kommen die Kosten für den Stein­metz, die Grab­pflege, den Trauer­druck, den Blumen­schmuck sowie für die Bewir­tung nach der Trauer­feier. Da kommt einiges für die Hinter­bliebenen zusammen. Die tatsächliche Höhe der Bestattungs­kosten richtet sich dabei nach Ihren persön­lichen Wünschen für die Ausge­staltung der Trauer­feier und Beer­digung.

Kann ich meine Bestattungs­vorsorge noch einmal ändern?

Sie selbst können Ihre Bestattungs­vorsorge jeder­zeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungs­vorsorge­vertrag bindend – auch wenn Ihre Ange­hörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungs­vorsorge abzu­schließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungs­mög­lich­keiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne ent­sprechend an.

Kann ich Bestattungs­wünsche in meinem Testament festhalten?

Es ist nicht ratsam, Bestattungs­wünsche im Testament fest­zu­halten. Denn in der Regel wird das Testament erst nach der Beisetzung eröffnet. Dann ist es zu spät, um Ihre Wünsche noch zu berück­sichtigen. Mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag gehen Sie dagegen auf Nummer sicher. Ganz wichtig ist dabei aber, dass Sie Ihre Ange­hörigen über den Vertrag infor­mieren und dass Sie Ihren Vorsorge­vertrag an einem leicht zugänglichen Ort oder alternativ bei Ihrem Notar aufbe­wahren.